hof

Was ist eine Baugemeinschaft?

Eine Baugemeinschaft ermöglicht das Bauen ohne Bauträger, der Investor sind die Gesellschafter selbst. Jeder Gesellschafter hat damit Einfluss auf den Projektablauf und kann seine Wohnung wesentlich mitgestalten. Das beginnt beim Grundriss und umfasst die Auswahl der Baumaterialien, der Badezimmerobjekte, der Türen und der sonstigen Ausstattung.

Mit Gleichgesinnten bildet man die Baugemeinschaft als GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts). Diese erwirbt das Baugrundstück und beauftragt Planer und Baufirmen. Die GbR hat nach der Übergabe der Wohnung an die Gesellschafter ihren Zweck erfüllt. Mit der Fertigstellung beginnt dann die Wohnungseigentümergemeinschaft – die WEG, die rechtlich wie andere Eigentümergemeinschaften auch organisiert ist.

Aus der Baugemeinschaft wird eine Hausgemeinschaft, die dann bereits auf gemeinsame Erfahrungen zurückblicken kann. Mittlerweile hat sich die Baugemeinschaft als effektive und stabile Organisationsform bewährt, in Berlin werden viele Wohnungsneubauvorhaben von Baugemeinschaften realisiert.

Organisation

Das Bauen in der Baugemeinschaft bietet einerseits die Möglichkeit zur Mitgestaltung insbesondere bei der Planung der eigenen Wohnung, andererseits liegen die wirtschaftlichen Risiken bei jedem Einzelnen. Hierzu gehört, dass der Preis der Wohnungen nicht fest ist, sondern sich aus der Kostenumlage für das gesamte Projekt ergibt (keine Festpreisgarantie).
Die Baugemeinschaft ist der Bauherr und haftet entsprechend. Die Haftung des Einzelnen wird allerdings soweit möglich quotal beschränkt. Weiter ist die komplette Vergabe aller Einheiten Voraussetzung für die Erfüllung des Kostenplans und Grundlage der Preisgestaltung.

Wenn Sie sich dafür entscheiden, beginnt für Sie das Projekt mit der Reservierung der Einheit und einer ersten Einzahlung von 5% ihres Optionspreises. Erste Grundrissentwürfe werden nach Ihren Vorstellungen durch den Architekten erstellt.

Mit dem Beitritt zum Baugemeinschaftsvertrag (Gesellschaftsvertrag) wird dann die Restzahlung fällig, die zur Bezahlung der Planungs- und Baukosten verwendet wird.